Bauverwaltung
Telefon 033 826 01 41
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Aufgabengebiete
Bauwesen, Planungswesen, Strassen- und Signalisationswesen, Strassenbau und Strassenunterhalt,
Gemeindeliegenschaften, Vermessung
Personal
Kantonales Energiegesetz - diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Baugesuchsunterlagen Auflage elektronisch
Neu können Baugesuchsunterlagen während der Auflage auch elektronisch in Einsicht genommen werden. Sie benötigen ein BE-Login. Hier finden Sie die Unterlagen.
Baugesuch elektronisch einreichen
Ab sofort starten wir zusammen mit weiteren Gemeinden im Verwaltungskreis den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau
öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Link zum ÖREB-Kataster
Informationen was genau der ÖREB Kataster ist, finden Sie hier.
Geoportal Kanton Bern
Link zum Geoportal
Regionale Energieberatungsstelle
Der Betrieb der regionalen Energieberatungsstelle wird durch die Regionalkonferenz Oberland-Ost sichergestellt. Die Gemeinden der Region helfen mit, dieses wertvolle Angebot aufrecht zu erhalten. Mit dem zusätzlichen Kantonsbeitrag kann eine günstige und unabhängige Erstberatung bei Fragen zur Gebäudesanierung wie auch bei Neubauten für Private ermöglicht werden.
Hier finden Sie das Informationsblatt der Energieberatungsstelle zum Thema Förderbeiträge Energie. Ab April 2019 ist die Energieberatungsstelle jeweils Freitagmorgen in Meiringen stationiert.
Hier einige Merkblätter von der Energieberatungsstelle:
Energieprojekt richtig aufgleisen "noch ganz dicht"?
Elektrobmobilität im Mehrfamilienhaus (Checklisten für Bauherrschaften).
Zeitweise belegte Gebäude (nicht unnötig heizen).
Cool bleiben (Wärmeschutz von Büro und Gewerberäume)
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link der Regionalkonferenz Oberland-Ost
Tarife für Beratungsdienste
Informationen Energieberatung Oberland Ost
Die Gebäudeversicherung Bern hat eine Website, welche viele Fragen betreffend Vorschriften Brandschutz klärt. Schauen Sie doch mal unter Heureka vorbei.
Informationen zum regionalen Solarkataster
Sonnendach.ch bietet die Möglichkeit das Solarenergiepotenzial auf Ihrem Dach anzuschauen. Schauen Sie vorbei.
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Aufgabengebiete
Bauwesen, Planungswesen, Strassen- und Signalisationswesen, Strassenbau und Strassenunterhalt,
Gemeindeliegenschaften, Vermessung
Personal
- | Beat Dinkel, Bauverwalter, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
- |
Vivien Robinson, ab 1. März 2023, Verwaltungsangestellte, E-Mail (anwesend Montag +Dienstag), |
- | Melanie Wyss, in Ausbildung (3. Lehrjahr), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kantonales Energiegesetz - diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
- Heizungsersatz: neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäu-den, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird. Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
- Elektroboiler: bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
- Neubauten: der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Baugesuchsunterlagen Auflage elektronisch
Neu können Baugesuchsunterlagen während der Auflage auch elektronisch in Einsicht genommen werden. Sie benötigen ein BE-Login. Hier finden Sie die Unterlagen.
Baugesuch elektronisch einreichen
Ab sofort starten wir zusammen mit weiteren Gemeinden im Verwaltungskreis den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau
In dem Sie auf das Bild klicken, kommen Sie auf das Anmeldeportal BE Login und somit zur Eingabe eines Baugesuches.
öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Link zum ÖREB-Kataster
Informationen was genau der ÖREB Kataster ist, finden Sie hier.
Geoportal Kanton Bern
Link zum Geoportal
Regionale Energieberatungsstelle
Der Betrieb der regionalen Energieberatungsstelle wird durch die Regionalkonferenz Oberland-Ost sichergestellt. Die Gemeinden der Region helfen mit, dieses wertvolle Angebot aufrecht zu erhalten. Mit dem zusätzlichen Kantonsbeitrag kann eine günstige und unabhängige Erstberatung bei Fragen zur Gebäudesanierung wie auch bei Neubauten für Private ermöglicht werden.
Hier finden Sie das Informationsblatt der Energieberatungsstelle zum Thema Förderbeiträge Energie. Ab April 2019 ist die Energieberatungsstelle jeweils Freitagmorgen in Meiringen stationiert.
Hier einige Merkblätter von der Energieberatungsstelle:
Energieprojekt richtig aufgleisen "noch ganz dicht"?
Elektrobmobilität im Mehrfamilienhaus (Checklisten für Bauherrschaften).
Zeitweise belegte Gebäude (nicht unnötig heizen).
Cool bleiben (Wärmeschutz von Büro und Gewerberäume)
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link der Regionalkonferenz Oberland-Ost
Tarife für Beratungsdienste
Informationen Energieberatung Oberland Ost
Die Gebäudeversicherung Bern hat eine Website, welche viele Fragen betreffend Vorschriften Brandschutz klärt. Schauen Sie doch mal unter Heureka vorbei.
Informationen zum regionalen Solarkataster
Sonnendach.ch bietet die Möglichkeit das Solarenergiepotenzial auf Ihrem Dach anzuschauen. Schauen Sie vorbei.