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öffentliche Planauflage

Änderung Überbauungsordnung "SF-Halle 1", Wilderswil

Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung "SF-Halle 1" mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Planauflage.

Die Akten liegen währen 30 Tagen, vom 17. März 2023 bis und mit 17. April 2023 in der Bauverwaltung
Wilderswil öffentlich auf oder können hier eingesehen werden.
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht inkl. Fachberichte
- Überbauungsplan
- Änderung Zonenplan

Die Einspracheverhandlung findet am 13. Juni 2023, Vormittag, auf der Gemeindeverwaltung Wilderswil statt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der
Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, einzureichen.

Wilderswil, 10. März 2023

Der Gemeinderat