eUmzug logo

eBau logo

20


Überbauungsordnung "UeO Nr. 15 Schönbühl"

öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die
Überbauungsordnung "UeO Nr. 15 Schönbühl" mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. Mai 2023 - 19. Juni 2023 in der Bauverwaltung Wilderswil öffentlich auf.
Ebenfalls können die Akten hier eingesehen werden:
- UeO Vorschriften
- Erläuterungsbericht
- Änderung Zonenplan
- Ueo Plan
- Vorprüfungsbericht vom Amt für Gemeinden
- Beilage 1, Richtprojekt
- Beilage 2, Gutachterverfahren
- Beilage 3, Schlussbericht Gutachterverfahren
- Beilage 3, Schlussbericht Gutachterverfahren Richtprojekt Grossformat
- Beilage 3, Schlussbericht Gutachterverfahren Aufnahme Umgebung
- Beilage 3, Schlussbericht Gutachterverfahren Aufnahme Gebäude
- Beilage 3, Schlussbericht Gutachterverfahren Richtprojekt

Die Einspracheverhandlung findet am 28. Juni 2023, Vormittag, auf der Gemeindeverwaltung Wilderswil statt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, einzureichen.

Wilderswil, 15. Mai 2023
Gemeinderat