Zum Hauptinhalt springen

öffentliche Auflage - Revision Gemeindebaureglement Zweitwohnungen

öffentliche Auflage nach Art. 60 BauG

Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision Gemeindebaureglement Zweitwohnungen zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai 2025 bis 30. Juni 2025, in der Bauverwaltung Wilderswil öffentlich auf oder können direkt hier heruntergeladen werden:
- Erläuterungsbericht
- Gemeindebaureglement

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 8. oder 10. Juli 2025, jeweils nachmittags statt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil einzureichen.

Wilderswil, 23. Mai 2025
Der Gemeinderat