Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil angemeldet sind.
In der Einwohnergemeinde Wilderswil äussern die Stimmberechtigten ihren Willen an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Grundsätzlich werden Sachgeschäfte an der Gemeindeversammlung entschieden, sofern diese in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen. Neue Ausgaben von mehr als 2 Mio. Franken beschliessen die Stimmberechtigten an der Urne.
Bei Wahlen und Abstimmungen in eidgenössischen, kantonalen und kommunaler Angelegenheiten kann die Stimmabgabe entweder brieflich (Zustellung / Abgabe an die Gemeindeverwaltung) oder persönlich an der Urne erfolgen.
- Stimmlokal: Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung, Gewerbeweg 1
- Urnenöffnungszeiten: 10.00 - 11.00 Uhr
Eidgenössische/Kantonale Volksabstimmungen, Wahlen und Gemeindeurnenabstimmungen 2024
Gemeindeversammlungen 2024