Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil angemeldet sind.
In der Einwohnergemeinde Wilderswil äussern die Stimmberechtigten ihren Willen an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Grundsätzlich werden Sachgeschäfte an der Gemeindeversammlung entschieden, sofern diese in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen. Neue Ausgaben von mehr als 2 Mio. Franken beschliessen die Stimmberechtigten an der Urne.
Bei Wahlen und Abstimmungen in eidgenössischen, kantonalen und kommunaler Angelegenheiten kann die Stimmabgabe entweder brieflich (Zustellung / Abgabe an die Gemeindeverwaltung) oder persönlich an der Urne erfolgen.
- Stimmlokal: Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung, Gewerbeweg 1
- Urnenöffnungszeiten: 10.00 - 11.00 Uhr
Eidgenössische/Kantonale Volksabstimmungen, Wahlen und Gemeindeurnenabstimmungen 2026
- Sonntag, 8. März 2026
- Sonntag, 29. März 2026 (Grossrats- und Regierungsratswahlen)
- Sonntag, 14. Juni 2026
- Sonntag, 27. September 2026
- Sonntag, 29. November 2026
Gemeindeversammlungen 2026
- Montag, 15. Juni 2026, 19.00 Uhr
- Montag, 7. Dezember 2026, 19.00 Uhr