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Tourismusförderungsabgabe

Seit der Einführung der Tourismusförderungsabgabe (TFA) auf den 1. Januar 2004 ist wiederum eine vierjährige Veranlagungsperiode (2020 bis 2023) abgelaufen. Somit haben nun wieder sämtliche TFA-Pflichtigen den Erhebungsbogen auszufüllen. Der Erhebungsbogen 2024 dient zur Veranlagung der Tourismusförderungsabgabe für die Jahre 2024 bis 2027.

Den Erhebungsbogen erhalten Sie per Post zugestellt. Wenn dies nicht passiert ist, finden Sie hier den Erhebungsbogen zum Herunterladen.

Bei Fragen stehen Ihnen Yvonne Häsler, Tourismusorganisation Interlaken, Telefon 033 826 53 25, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. von Montag bis Donnerstag, jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Ausfüllen der Branche im Erhebungsbogen die Ziffer aus dem Anhang zur Verordnung und nicht den Buchstaben aus dem Anhang zum Reglement einsetzen müssen.

Die Eingabe vom Erhebungsbogen soll bis am 15. März 2024 erfolgen.

Besten Dank für Ihre Erledigung.

Finanzverwaltung Wilderswil