Beratung des Gemeinderats
- in Fragen der Planung und des Baurechts (baurechtliche Grundordnung)
- in Fragen der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung der baulichen Infrastruktur (exkl. Gemeindebetriebe)
- für Signalisationen, sofern eine kantonale Bewilligung erforderlich ist
- bei Rechtsgeschäften über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
Abschliessende Zuständigkeiten
- Erteilen von Baubewilligungen (inkl. Bauabschläge) und Erstellen von Amtsberichten im Baubewilligungs- und Plangenehmigungsverfahren
- Vermessung
- Festlegung von Signalisationen, sofern keine kantonale Bewilligung erforderlich ist
- Abschluss von Mietverträgen für die Vermietung der Gemeindeliegenschaften (ohne Schulliegenschaften) und von Pachtverträgen
Aufsicht über die Bewirtschaftung der Infrastruktur (exkl. Gemeindebetriebe)
- Gemeindestrassen (exkl. Beleuchtung), Parkplätze, Wanderwege
- Signalisation und Markierungen
- Liegenschaften (Finanz- und Verwaltungsvermögen; z.B. Schulliegenschaften, Sport- und Freizeitanlagen, Zivilschutzanlage)
Antrag an die Finanzkommission zu Finanzplan und Budget des nächsten Jahres im Zuständigkeitsbereich