öffentliche Planauflage - Änderung Zonenplan ZöN A Schulhaus
Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung ZöN A Schulhaus (bestehend aus Zonenplan und Baureglement) zur öffentlichen Auflage.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, einzureichen.