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öffentliche Planauflage - Änderung Zonenplan ZöN A Schulhaus

Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung ZöN A Schulhaus (bestehend aus Zonenplan und Baureglement) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Januar 2025 bis 24. Februar 2025, in der Bauverwaltung Wilderswil öffentlich auf oder können direkt hier eingelesen werden:
- Zonenplanänderung mit Baureglement
- Vorprüfungsbericht und Mitberichte zur Vorprüfung
- Erläuterungsbericht (Seite 18 ist der Beschrieb der untenstehenden Beilagen)
- Beilage 1, Machbarkeitsstudie
- Beilage 2
- Beilage 3
- Beilage 4
- Beilage 5
- Beilage 6
- Beilage 7
- Beilage 8

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, einzureichen.

Wilderswil, 16. Januar 2025
Der Gemeinderat