Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» und des Baugesuchs zur Deponie
Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. März 2026 bis 7. April 2026 in der Gemeindeverwaltung Wilderswil öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich hier aufgeschalten:
- Planungsbericht
- Technischer Bericht
- Überbauungsplan 1 und Überbauungsplan 2
- Überbauungsvorschriften
- Baugesuchsformulare
- Baugesuchsplan
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Wilderswil, 26. Februar 2026
Der Gemeinderat